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Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit können die Einkünfte von Selbständigen oder freiberuflich Arbeitenden stark zurückgehen. Dies kann zu Problemen der Begleichung von Fixkosten und dem Bestreiten des Lebensunterhalts führen.

Daher bieten wir die VAU-Versicherung für klassifizierte temporäre Behinderungen an, die für jede Pathologie eine festgelegte Tagespauschale bis zu einem festgelegten Höchstsatz leistet. Der Kunde entscheidet, wie hoch der Tagessatz je kategorisierter Pathologie sein soll.

Die Versicherung gegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit richtet sich an Freiberufler und Selbständige, die das Risiko von Unfällen oder Erkrankungen besonders schwer trifft.