Diese Versicherung garantiert dem Versicherten Leistungen bei medizinischen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Operationen, in Krankheitsfällen oder bei Unfällen.
Diese Leistungen werden üblicherweise gewährt, wenn der Versicherte Ärzte aufsucht, die in einer entsprechenden Liste vermerkt sind und Krankenhäuser aufsucht, die Partnerverträge haben. In besonderen Fällen (Rückerstattung der Kosten) werden jedoch auch Behandlungen durch Dritte (Ärzte) akzeptiert. In diesen Fällen wird üblicherweise eine geringe Selbstbeteiligung des Versicherten fällig.