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Die Haftpflicht einer Person beschreibt die Pflicht derselben, für durch sie oder einer sich unter ihrer Aufsicht befindlichen Person in Folge ihres schuldhaften Handelns oder Nichthandels (Unterlassung) verursachte Schäden am Eigentum anderer aufzukommen.

Der Zweck einer Haftpflichtversicherung ist es, den der betroffenen Person entstandenen Schaden an ihrem persönlichen Eigentum derart wieder auszugleichen, dass ihr Vermögensstand wieder dem Wert vor Eintreten des Schadensfalls entspricht.