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Die Versicherungen garantieren den Leistungsempfängern die Zahlung von Geldsummen oder Renten, im Todesfall des/der Versicherten. Diese Art von Versicherungen zählt zu den Risikoversicherungen, da sie den Tod des Versicherten absichern, der ungewiss ist und ungewollt eintritt. Im Falle eines Selbstmords, werden die Versicherungsleistungen in der Regel erbracht, wenn nach Abschluss der Versicherung eine gewisse Zeitspanne verstrichen ist (normalerweise ein Jahr).